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Das allgemeine Zivilrecht kommt dort zum Tragen, wo natürliche oder juristische Personen (z.B. eine GmbH, ein Verein, o.ä.) miteinander Verträge abschließen oder sich durch sonstige Willenserklärungen gegenseitig bestimmte Leistungen versprechen. Es regelt die wichtigsten Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen, insbesondere auch zwischen Verbrauchern und Unternehmern und zwischen Unternehmern. Es beinhaltet Regelungen über die Rechtsfähigkeit von natürlichen und juristischen Personen, zu Formvorschriften, zu Beginn und Ende von Fristläufen sowie auch zu Verjährungsfristen. 

Eine Vielzahl von Schuldverhältnissen und unterschiedlichen Vertragstypen finden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ihre Regelungen; so zum Beispiel der Kaufvertrag, der Darlehensvertrag, der Schenkungsvertrag, der Reisevertrag, der Pachtvertrag und einige mehr.  

Aber auch das Sachenrecht ist Bestandteil des BGB. Hier geht es um Rechte und Pflichten bezüglich beweglicher und unbeweglicher Sachen (Immobilien). So gibt es Regelungen zu Erwerb und Verlust des Besitzes oder des Eigentums, zu Pfandrechten, zu Ansprüchen, die aus dem Eigentum resultieren u.v.m. 

   

Im allgemeinen Zivilrecht berate ich Sie gern...

  • bei Vertragsformulierungen und Prüfungen
  • bei der Prüfung von AGBs
  • zur Geltendmachung und Durchsetzung von berechtigten Forderungen
  • zur Abwehr unberechtigter Forderungen
  • zur Geltendmachung und Durchsetzung von sonstigen Ansprüchen aus Vertrag
  • zu Fragen von Besitz und Eigentum beweglicher und unbeweglicher Sachen
  • zu Herausgabeansprüchen bei beweglichen und unbeweglichen Sachen
  • u.v.m.

 

Auch bei Fragen des Erbrechts, zum Beispiel zur gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge, zu Pflichtteilsansprüchen, zur Erbengemeinschaft und mehr stehe ich Ihnen gern beratend zur Verfügung. 

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