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Schon während meines Studiums habe ich in einem Ingenieurbüro für Baustatik in Oranienburg gearbeitet. Die Tätigkeit in diesem Büro hat mir, neben einem praxisorientierten Wissen zum Ablauf eines Bauvorhabens, auch ein technisches Verständnis für Bauten vermittelt. So sind mir beispielsweise die DIN oder die EnEV nicht fremd.

Beginnend mit den ersten Entwürfen des Architekten, über das Baugenehmigungsverfahren, die Beauftragung der notwendigen Gewerke, den Baubeginn und am Ende die Schlussabnahme; in jeder Phase der Bauplanung und -ausführung kann es zu rechtlichen Problemen zwischen den Beteiligten kommen. Meine fundierten Rechtskenntnisse im Baurecht zusammen mit dem erworbenen Praxiswissen vom Bau ermöglicht es mir, für meine Mandanten eine nicht nur in rechtlicher, sondern auch in tatsächlicher Hinsicht zufriedenstellende Lösung entstandener Probleme zu finden.

 

Im Bau- und Architektenrecht berate ich Sie gern...

  • bei der Formulierung und Prüfung von Bauverträgen, Architekten- und Ingenieurverträgen
  • zur Geltendmachung und Durchsetzung von Honorar- und sonstigen Vertragsforderungen
  • bei Mängeln am Bauwerk
  • zu Gewährleistungsrechten
  • zu Schadenersatzansprüchen
  • u.v.m.

     

     

     

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