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Seit dem Jahr 2008 bin ich hauptsächlich in dem Bereich des Wohn- und Gewerbemietrechts sowie des Wohnungseigentumsrechts tätig. Hier biete ich Ihnen langjähre Praxiserfahrung und hohe Kompetenz, die ich insbesondere durch die Vertretung einer deutschlandweit tätigen Wohnungsbaugesellschaft in den Jahren 2008 bis 2013 erworben habe.

 

Im Wohn- und Gewerbemietrecht berate ich Sie gern...

  • bei Vertragsformulierungen und -prüfungen
  • bei fristlosen und ordentlichen Kündigungen
  • bei Fragen des Eigenbedarfs
  • bei Räumungsklagen
  • bei Mieterhöhungen
  • bei Zahlungsverzug
  • zu Schönheitsreparaturklauseln
  • bei Betriebskostenabrechnungen
  • bei Mietmängeln
  • bei Mietminderungen
  • zu Gewährleistungsrechten
  • zur Mietsicherheit (Kaution)
  • zu Einrohrheizsystemen und VDI 2077
  • zur Geltendmachung und Durchsetzung von Mietforderungen
  • bei Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung
  • u.v.m 

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